Rechtsprechung
BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schenkung - Rückforderung - Verarmung des Schenkers - Haftung bei Verarmung des Schenkers - Haftung von mehreren Beschenkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 528
Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; Haftung mehrerer gleichzeitig Beschenkter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 9 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers bei mehreren Beschenkten
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1824
- MDR 1991, 908
- DNotZ 1992, 102
- WM 1991, 1311
- DB 1991, 965
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85
Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers; …
Auszug aus BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
Wie der V. Zivilsenat in BGHZ 96, 380, 382 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85] mit Recht betont hat, soll § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB den Schenker in die Lage versetzen, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten.Der Herausgabeanspruch gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB ist begrenzt auf den Teil des angemessenen Unterhalts ("Soweit... "), der nicht aus anderen Mitteln des Schenkers bestritten werden konnte (BGHZ 96, 380, 382) [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85].
Daß der übergeleitete Anspruch nicht mit dem Tode des Schenkers erlischt, wenn der Träger der Sozialhilfe ihn zuvor nach § 90 BSHG auf sich übergeleitet hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits entschieden (BGHZ 96, 380 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85]).
- BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81
Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben
Auszug aus BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
Dieser "Rangordnung" liegt, ähnlich wie bei § 2329 Abs. 3 BGB (vgl. BGHZ 85, 274, 284), der Gedanke zugrunde, daß früher vollzogene Schenkungen des inzwischen verarmten Schenkers dessen geschützte (Unterhalts-) Interessen im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen als die späteren; jedenfalls nach Ablauf der Frist des § 529 Abs. 1 BGB sollen sie dem Beschenkten erhalten bleiben. - BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
Auszug aus BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
Greift § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB ein, dann nimmt das Gesetz den Schenkungen des Verarmten ihre schuldrechtlichen Wirkungen (ähnlich wie in den Fällen der §§ 2329, 2287, 2113 Abs. 2 BGB, vgl. BGHZ 108, 73, 79), indem es den Beschenkten zur Herausgabe verpflichtet, als hätte dieser das Geschenk ohne Rechtsgrund erlangt.
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Das beruht darauf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen, als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 WuM 1991, 1311, 1313). - BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99
Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
f) Dem entspricht es, daß Unterhaltsansprüche des Schenkers gegenüber dem Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten nachrangig sind (BGH, Urt. v. 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824). - BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96
Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von …
Nach § 528 Abs. 1 BGB haftet jeder der zur Herausgabe Verpflichteten in voller Höhe mit der Maßgabe, daß der Gläubiger die Leistung von allen lediglich einmal verlangen kann (BGH, Urt. v. 13.2.1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824 = MDR 1991 908).Im Außenverhältnis zum Beschenkten haften sie jeweils nicht nur anteilig auf Rückgewähr des Empfangenen, sondern jeweils für sich bis zur Obergrenze des angemessenen Unterhaltsbedarfs des § 528 Abs. 1 BGB (BGH, Urt. v. 13.2.1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824 = MDR 1991, 908).
Greift § 528 BGB ein, nimmt das Gesetz einer Schenkung die schuldrechtlichen Wirkungen, indem es den Beschenkten zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet, so als habe er dieses ohne Rechtsgrund erhalten (BGH, Urt. v. 13.2.1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824 = MDR 1991, 908).
- OLG Karlsruhe, 12.10.2021 - 24 U 7/21
Haftung mehrerer Beschenkter eines Hausgrundstücks im Falle der Verarmung des …
Zwischen mehreren gleichzeitig Beschenkten besteht hinsichtlich des Rückgewähranspruchs nach § 528 Abs. 1 BGB eine gesamtschuldnerartige Beziehung, die im Rahmen des Bereicherungsrechts mit einer gesamtschuldnerischen Haftung der Parteien im Außenverhältnis einhergeht (vgl. BGH…, Urteil vom 28.10.1997 - X ZR 157/96 -, NJW 1998, S. 537 und BGH, Urteil vom 13.02.1991 - IV ZR 108/90 -, NJW 1991, S. 1824).Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus den bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urteil vom 28.10.1997 - X ZR 157/96 -, NJW 1998, S. 537 und BGH, Urteil vom 13.02.1991 - IV ZR 108/90 -, NJW 1991, S. 1824).
- BGH, 25.04.2001 - X ZR 205/99
Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
f) Dem entspricht es, daß Unterhaltsansprüche des Schenkers gegenüber dem Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten nachrangig sind (BGH, Urt. v. 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824). - BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
Das beruht dar auf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 - WM 1991, 1311, 1313). - BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94
Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit
§ 528 Abs. 1 Satz 1 BGB soll den Schenker in die Lage versetzen, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten (BGHZ 96, 380, 382 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85]; Senat, Urteil vom 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90 - NJW 1991, 1824 unter 2). - OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 47/95
Widerruf von Schenkungen nach dem Tod des Beschenkten
Dabei ist der Anspruch auf den Teil des angemessenen Unterhalts begrenzt, der nicht aus anderen Mitteln des Schenkers bestritten werden kann (vgl. BGH, NJW 1991, 1824 ). - OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 206/95
Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für einen Fahrradunfall aufgrund einer …
Die gegenteilige Auffassung des Klägers findet in der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW 1991, 1824 ) keine hinreichende Grundlage. - OLG Köln, 17.02.1997 - 16 U 47/95
Anspruch auf Herausgabe eines Geschenks wegen Notbedarfs durch den dazu befugten …
Dabei ist der Anspruch auf den Teil des angemessenen Unterhalts begrenzt, der nicht aus anderen Mitteln des Schenkers bestritten werden kann ( vgl. BGH, NJW 1991, 1824 ). - LG Görlitz, 20.05.1998 - 2 O 20/98
Schenkungsrückforderungsanpruch eines Sozialhilfeträgers wegen der …
Rechtsprechung
OLG Köln, 11.06.1991 - 13 W 32/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 984
Goldmünzen auf dem Dachboden sind kein verborgener Schatz - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1991, 908
- VersR 1991, 1258
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 06.07.2007 - 8 O 1758/06
Neuschwanstein (Meteorit)
Nicht verborgen sind dagegen offen liegende Gegenstände, und zwar auch dann, wenn ihre Auffindbarkeit durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist, vgl. OLG Köln, OLGZ 1992 [richtig: OLGZ 1992, 253 - d. Red.] .Dem OLG Köln (aaO, Seite 254) zufolge sind Sachen, die auf einem Dachboden liegen, auch dann nicht verborgen, wenn der Dachboden selbst nur unter Überwindung von Schwierigkeiten - nämlich mit Hilfe einer Leiter und durch eine schwer zu öffnende Dachluke - betreten werden kann.
Rechtsprechung
VG Koblenz, 08.03.1991 - 2 K 2301/90.KO |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Untersagungsverfügung; Durchführung von Fortbildungsseminaren an Sonn-und Feiertagen; Verstoß gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 08.03.1991 - 2 K 2301/90.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 11 A 11202/91
Papierfundstellen
- MDR 1991, 908